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Datum: 25.03.2026

Mitteilung zur Schadstoffsammlung am 28.03.2026  in Spornitz

Korrektur der Standzeit in Spornitz - Wir bitten um Beachtung!

Am Samstag, den 28.03.2026 ist das Schadastoffmobil der ALBA Nord GmbH auch in Spornitz vor Ort. Die im Abfallratgeber 2026 veröffentlichte Standzeit ist jedoch nicht korrekt. 

Das Schadstoffmobil wird in Spornitz am Stellplatz: Wertstoffcontainerplatz / Bahnhofstraße, Großraumparkplatz in der Zeit von 15:15 bis 16.15 Uhr zur Annahme von schadstoffhaltigen Abfällen aus Privathaushalten bereit stehen. 

Im Online-Kalender und der App wurde die Standzeit bereits korrigiert.

Hinweise zur Abgabe

  • Die Menge der anzunehmenden schadstoffhaltigen Abfälle ist begrenzt auf zehn Kilogramm bzw. zehn Liter je Sammelaktion. Das Volumen der Behältnisse soll nicht größer als 10 Liter sein.
  • Die schadstoffhaltigen Abfälle sind persönlich am Schadstoffmobil beim Personal des Entsorgungsunternehmens abzugeben.
  • Stellen Sie keine Schadstoffe außerhalb der Standzeiten des Schadstoffmobils an den jeweiligen Stellplätzen ab. Sie gefährden damit Ihre Mitmenschen und die Umwelt.
  • Sammeln Sie unterschiedliche Schadstoffe getrennt. Sie beugen damit Unfällen vor.
  • Geben Sie schadstoffhaltige Abfälle möglichst in der Originalverpackung ab, zumindest aber in fest verschlossenen, gegenüber dem Inhalt beständigen und gekennzeichneten Behältern. 
  • Dispersionsfarbe (Wandfarbe) ist kein schadstoffhaltiger Abfall. Völlig ausgehärtet kann sie bedenkenlos in die Hausmülltonne und die leeren Farbeimer in die Gelbe Tonne gegeben werden.

Gut zu wissen: Möglichkeiten zur Abgabe rückgabepflichtiger Stoffe:

Altöl

Altöl können Sie, laut Altölverordnung, auch dort kostenlos zurückgeben, wo Sie es gekauft haben. Bitte denken Sie daran, die Kaufquittung aufzubewahren. 

Batterien und Akkus

Gerätebatterien und Akkus können überall, wo sie gekauft werden, unentgeltlich wieder zurückgegeben werden.

Fahrzeugbatterien

Starterbatterien für Kraftfahrzeuge können bei der Verkaufsstelle zurückgegeben werden. Gemäß § 10 Batteriegesetz gibt es eine Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Dieses Pfand ist dann zu zahlen, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufes der neuen Fahrzeugbatterie keine alte Fahrzeugbatterie zurückgibt. Das Pfand ist bei der Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zu erstatten.

Energiesparlampen

Wegen der Relevanz von Quecksilber für Umwelt und Gesundheit gehören Energiesparlampen gesetzlich vorgeschrieben fachgerecht entsorgt. Mittlerweile können an vielen Sammelstellen im Handel und Handwerk sowie bei Entsorgungsunternehmen ausgediente Energiesparlampen kostenfrei abgegeben werden. Sammelstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter www.lightcycle.de.