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Datum: 20.11.2024

Mythos Mindesthaltbarkeitsdatum

Seit dem 22.12.1981 ist auf den meisten Lebensmitteln das sogenannte Mindesthaltbarkeitsdatum, oder auch kurz MHD ausgewiesen.

Doch viele Menschen wissen gar nicht genau was hinter dem Kürzel steckt oder missverstehen dies sogar. 

Das kann zu vermehrter Lebensmittelverschwendung führen!

Denn das MHD ist nicht gleichzusetzen mit einem Verbrauchsdatum. Leichtverderbliche Lebensmittel wie beispielsweise Hackfleisch besitzen ein Verbrauchsdatum.

Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums sind die Produkte meist noch bedenkenlos genießbar. Solange das Produkt original verschlossen ist und auch korrekt gelagert wurde, kann dieses auch nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum in der Regel problemlos verwendet werden. Um sicherzugehen, dass zum Beispiel der Joghurt noch genießbar ist, sollten wir uns einfach auf unsere Sinne verlassen. So ähnlich machen wir es ja auch bereits bei Produkten die kein Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum aufweisen, wie etwa bei frischen Obst und Gemüse, oder Brot vom örtlichen Bäcker.

Nicht selten versehen die Hersteller die Produkte  mit einem frühzeitigen MHD, um auf der sicheren Seite zu sein. Auch dürfen prinzipiell Produkte mit einem abgelaufenen MHD weiterhin verkauft werden. Der Verkäufer trägt jedoch die Verantwortung darauf zu achten, dass das Produkt nicht verdorben ist und muss auf das Datum hinweisen. Oftmals werden diese Produkte vergünstigt angeboten.

Anders verhält es sich bei dem Verbrauchsdatum. Sobald bei Produkten, das Verbrauchsdatum überschritten wurde, dürfen diese auch nicht weiterverkauft werden.

Generell sollten keine Produkte bei denen das Verbrauchsdatum überschritten wurde verzehrt werden.

Von großer Bedeutung ist auch die richtige Lagerung der Lebensmittel, damit sowohl das MHD als auch das Verbrauchsdatum gelten können.

Da es auch bei der richtigen Lagerung von Lebensmitteln viel zu beachten gibt, werden wir auf das Thema im nächsten Post näher eingehen!