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Datum: 25.11.2025

Warum Elektroschrott getrennt sammeln?

Alle Elektrogeräte enthalten wertvolle Rohstoffe und zum Teil auch Schadstoffe. Werden Elektroaltgeräte richtig entsorgt, können sie recycelt und Schadstoffe entfernt werden. Das schont Umwelt und Klima und trägt zur Sicherung der Rohstoffversorgung bei.
Gerade kleine Elektrogeräte, Batterien und Akkus landen jedoch häufig im Hausmüll, in der Gelben Tonne oder anderen falschen Entsorgungspfaden. Wertvolle Rohstoffe gehen so verloren. Darüber hinaus sind insbesondere falsch entsorgte Lithium-Ionen-Akkus, die sich in vielen dieser Geräte befinden, brandgefährlich!

Zur Thematik Brandgefahr durch Lithium-Ionen-Akkus erfolgt deshalb morgen ein ausführlicherer Beitrag.

Was zählt als Elektroschrott?

Als Faustregel gilt: Alle Produkte, die einen Stecker, eine Batterie oder ein Kabel haben, gelten als Elektrogeräte und sind am Ende ihrer Lebensdauer separat zu entsorgen.

Hierzu zählen „Klassische“ Elektrogeräte wie Fernseher, Waschmaschinen, Laptops, Tablets oder Handys, aber auch Fernbedienungen, Küchengeräte, Elektrowerkzeuge oder Lampen sowie „untypische“, nicht auf den ersten Blick erkennbare Elektrogeräte wie, blinkende LED-Schuhe, singende Grußkarten, sprechendes oder beleuchtetes Spielzeug, E-Zigaretten, Rauchmelder, Sportgeräte, E-Scooter, Elektrofahrräder und Photovoltaikmodule.

Wie werden Elektroaltgeräte nachhaltig und sicher entsorgt?

E-Schrott kann während der Aktionswoche – und natürlich darüber hinaus – bequem entsorgt werden. Viele Supermärkte, Baumärkte und Elektrofachmärkte nehmen zum Beispiel kleine Elektroaltgeräte, die nicht größer als 25 cm sind kostenfrei zurück – auch ohne Neukauf. In unserem Landkreis gibt es folgende weitere Rückgabemöglichkeiten:

  • Abgabe auf unseren Wertstoffhöfen und Annahmestellen
  • Abholung auf Abruf über die Sperrmüllsammlung
  • über die mobile Schadstoffsammlung (Geräte bis 20 cm Kantenlänge)

Ähnliches gilt auch für den Online- und Versandhandel. 

Jeder Online-Händler muss Rück­gabe­möglich­keiten für kleineren E-Schrott (nicht größer als 25cm) in zumut­barer Entfernung gewähr­leisten. Meistens werden hierfür Lösungen mit Paket­dienst­leistern oder Einzel­händlern angeboten. Auf der Website des Online-Händlers findet man weitere Informationen.

Alternativ können auf lokalen oder digitalen Tausch/ Flohmärkten gebrauchsfähige E-Geräte noch ein neues Zuhause erhalten.

E-Bike richtig entsorgen

Elektroräder , die keiner Typengenehmigung bzw. Betriebserlaubnis bedürfen (z. B. Pedelec bis 25 km/h und Motorleistung max. 250 Watt), werden grundsätzlich als Elektrogeräte eingeordnet und können am Ende ihrer Lebensdauer kostenfrei bei den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Die Akkus sind vorher abzubauen und getrennt zu entsorgen. Auch (Fahrrad-)Händler können zur unentgeltlichen Rücknahme des ausrangierten Pedelecs gesetzlich verpflichtet sein, insofern deren Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 Quadratmeter beträgt und Sie dort ein vergleichbares neues Produkt kaufen.

Weitere Informationen: Wann zählt ein Verkehrsmittel als Elektrogerät und fällt in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes?

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Umweltbundesamtes.

Leuchtmittel richtig entsorgen

Auch Energiesparlampen, LED-Lampen und Leuchtstoffröhren sind E-Schrott und gehören auf keinen Fall in den Hausmüll. Sie können diese im Handel, am Schadstoffmobil und an unseren Wertstoffhöfen abgeben.
Kaputte Glühbirnen und Halogenlampen entsorgen Sie bitte über die Hausmülltonne. Mehr Informationen hierzu gibt es unter www.lightcycle.de!