Noch zu retten? - Ein Besuch im Repaircafé lohnt sich
Im Rahmen der EWAV öffnet das Ludwigsluster Repaircafé in der Lindenstraße 18 am Donnerstag, den 27.11.2025 von 09.00 bis 12.00 Uhr seine ...
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Noch zu retten? - Ein Besuch im Repaircafé lohnt sich
Im Rahmen der EWAV öffnet das Ludwigsluster Repaircafé in der Lindenstraße 18 am Donnerstag, den 27.11.2025 von 09.00 bis 12.00 Uhr seine ...
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Meldungen
Alle Elektrogeräte enthalten wertvolle Rohstoffe und zum Teil auch Schadstoffe. Werden Elektroaltgeräte richtig entsorgt, können sie recycelt und Schadstoffe entfernt werden. Das schont Umwelt und Klima und trägt zur Sicherung der Rohstoffversorgung bei.
Gerade kleine Elektrogeräte, Batterien und Akkus landen jedoch häufig im Hausmüll, in der Gelben Tonne oder anderen falschen Entsorgungspfaden. Wertvolle Rohstoffe gehen so verloren. Darüber hinaus sind insbesondere falsch entsorgte Lithium-Ionen-Akkus, die sich in vielen dieser Geräte befinden, brandgefährlich!
Zur Thematik Brandgefahr durch Lithium-Ionen-Akkus erfolgt deshalb morgen ein ausführlicherer Beitrag.
Was zählt als Elektroschrott?
Als Faustregel gilt: Alle Produkte, die einen Stecker, eine Batterie oder ein Kabel haben, gelten als Elektrogeräte und sind am Ende ihrer Lebensdauer separat zu entsorgen.
Hierzu zählen „Klassische“ Elektrogeräte wie Fernseher, Waschmaschinen, Laptops, Tablets oder Handys, aber auch Fernbedienungen, Küchengeräte, Elektrowerkzeuge oder Lampen sowie „untypische“, nicht auf den ersten Blick erkennbare Elektrogeräte wie, blinkende LED-Schuhe, singende Grußkarten, sprechendes oder beleuchtetes Spielzeug, E-Zigaretten, Rauchmelder, Sportgeräte, E-Scooter, Elektrofahrräder und Photovoltaikmodule.
Wie werden Elektroaltgeräte nachhaltig und sicher entsorgt?
E-Schrott kann während der Aktionswoche – und natürlich darüber hinaus – bequem entsorgt werden. Viele Supermärkte, Baumärkte und Elektrofachmärkte nehmen zum Beispiel kleine Elektroaltgeräte, die nicht größer als 25 cm sind kostenfrei zurück – auch ohne Neukauf. In unserem Landkreis gibt es folgende weitere Rückgabemöglichkeiten:
Ähnliches gilt auch für den Online- und Versandhandel.
Jeder Online-Händler muss Rückgabemöglichkeiten für kleineren E-Schrott (nicht größer als 25cm) in zumutbarer Entfernung gewährleisten. Meistens werden hierfür Lösungen mit Paketdienstleistern oder Einzelhändlern angeboten. Auf der Website des Online-Händlers findet man weitere Informationen.
Alternativ können auf lokalen oder digitalen Tausch/ Flohmärkten gebrauchsfähige E-Geräte noch ein neues Zuhause erhalten.
Elektroräder , die keiner Typengenehmigung bzw. Betriebserlaubnis bedürfen (z. B. Pedelec bis 25 km/h und Motorleistung max. 250 Watt), werden grundsätzlich als Elektrogeräte eingeordnet und können am Ende ihrer Lebensdauer kostenfrei bei den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Die Akkus sind vorher abzubauen und getrennt zu entsorgen. Auch (Fahrrad-)Händler können zur unentgeltlichen Rücknahme des ausrangierten Pedelecs gesetzlich verpflichtet sein, insofern deren Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 Quadratmeter beträgt und Sie dort ein vergleichbares neues Produkt kaufen.
Weitere Informationen: Wann zählt ein Verkehrsmittel als Elektrogerät und fällt in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes?
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Umweltbundesamtes.
Auch Energiesparlampen, LED-Lampen und Leuchtstoffröhren sind E-Schrott und gehören auf keinen Fall in den Hausmüll. Sie können diese im Handel, am Schadstoffmobil und an unseren Wertstoffhöfen abgeben.
Kaputte Glühbirnen und Halogenlampen entsorgen Sie bitte über die Hausmülltonne. Mehr Informationen hierzu gibt es unter www.lightcycle.de!
