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Datum: 30.10.2026

Biotonne nicht entleert? – Es liegt am Inhalt!

Die Biotonne verträgt keinen Kunststoff auch keine Bio-Kunststoffe!

Die Mitarbeiter der ALP mbH müssen immer häufiger Biotonnen nicht entleert stehen lassen, denn beim Blick in die Tonne finden sich immer wieder Störstoffe, die eine Verwertung der Bioabfälle in der Kompostieranlage unmöglich machen. Der Klassiker sind Abfallbeutel aus Kunststoff, hierzu gehören auch Kunststoffbeutel mit der Kennzeichnung biologisch abbaubar oder kompostierbar.

Laut Werbeversprechen der Hersteller sollen diese kompostierbar sein, in der Praxis zersetzen sich aber auch die Bio-Kuststoffe erst nach mehreren Monaten, wenn der Kompostierprozess schon abgeschlossen ist. Somit sind sie, genauso wie herkömmliche Plastiktüten, Störstoffe im Kompost und müssen aufwendig und kostenintensiv aussortiert werden.

Fazit: Jegliche Arten von Kunststoffbeuteln haben in der Biotonne nichts zu suchen!

Greifen Sie zur Papiertüte! Das Papier verrottet schneller und richtet keinen Schaden in der Umwelt an. Papiertüten gibt es in vielen Supermärkten zu kaufen! Aber auch die alte Bäckertüte aus Papier oder das Einschlagen in Küchenkrepp oder Zeitungspapier erfüllt seinen Zweck.

Neben Kunststoff finden sich aber auch viele weitere Störstoffe im Bioabfall! Bitte beachten Sie deshalb unsere Sortierhinweise!

Was darf in der Biotonne gesammelt werden?

Aus der Küche: Obst- u. Gemüsereste, Schalen von Südfrüchten, Eier- und Nussschalen, Kaffeesatz, Filtertüten, Teebeutel, Brot u. Backwarenreste, Speisereste (nicht flüssig), verdorbene Lebensmittel (ohne Verpackung)
Aus dem Garten: Baum-, Strauch- u. Heckenschnitt, Rasenschnitt (angetrocknet), Blumenabfälle u. Unkraut, Fallobst, Laub 
Sonstiges: Topfpflanzen u. Schnittblumen, Blumenerde, pflanzliches Einstreu aus Kleintierhaltungen, Papiertüten, Küchenkrepp, Zeitungspapier und Eierkartons zur Feuchtigkeitsaufnahme

Was darf auf keinen Fall hinein?

  • Sammelbeutel und Folien aus Kunststoff und aus biologisch abbaubaren Kunststoffen
  • Kaffeekapseln, Einweggeschirr und Verpackungen aus Kunststoff und aus biologisch abbaubaren Kunststoffen
  • Verpackungen aus Glas und Metall
  • Asche, Zigarettenkippen
  • Blumentöpfe, Draht
  • Medikamente
  • Hunde- und Katzenkot, Katzenstreu
  • Staubsaugerbeutel, Straßenkehricht
  • Hygieneartikel, Windeln
  • Papiertaschentücher
  • Frittierfett, Speiseöl
  • Tierkadaver
  • Wurzeln, Stämme, ganze Sträucher
  • behandeltes Holz
  • Textilien, Leder