Sperrmüll
Für die Entsorgung von alten Möbeln, Fernsehern und anderen sperrigen Abfällen bieten wir verschiedene Möglichkeiten an. Zum einen die Sperrmüllabfuhr auf Abruf und zum anderen die Abgabe an unseren Wertstoffhöfen.
Zum Sperrmüll gehören sperrige und bewegliche Gegenstände, die in Wohnung, Haus und Garten in haushaltsüblichen Mengen anfallen und
- wegen ihrer Größe oder ihrer Sperrigkeit, auch nach zumutbarer Zerkleinerung, nicht in die zugelassenen Abfallsammelbehälter passen bzw.
- aufgrund ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht über die Hausmülltonne entsorgt werden können
Hinweis:
Die bereit gestellten Gegenstände dürfen nicht größer als zwei Meter mal ein Meter mal 0,75 Meter sein oder mehr als 50 Kilogramm wiegen.
Wie erfolgt die Abfuhr?
Jeder Haushalt und jeder Gewerbebetrieb, der an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist, hat die Möglichkeit zweimal im Jahr kostenfrei eine Sperrmüllabholung für haushaltsübliche Mengen bis max 5 m³ anzumelden. Im Rahmen der Sperrmüllsammlung erfolgt auch die Abholung von Haushalts- sowie Elektro- und Elektronikschrott.
Wie wird die Abholung angemeldet?
Zur Bestellung der Abfuhr brauchen Sie nur die Bestellkarte, die sich an der Umschlagsrückseite Ihres Abfallratgebers befindet, auszufüllen und an uns abzusenden. Der Abfuhrtermin wird Ihnen ca. eine Woche vorher schriftlich vom Abfallwirtschaftsbetrieb auf einer Antwortkarte mitgeteilt. Selbstverständlich können Sie Ihre Sperrmüllabholung auch mit unserem Online-Formular bestellen. Der Termin wird Ihnen dann per E-Mail mitgeteilt. Ihr Sperrmüll wird in der Regel drei Wochen nach Anmeldung abgeholt.
Was gehört zum Sperrmüll?
Zum Sperrmüll gehören:
- Schränke, Regale, Sofas, Tische, Stühle, Sessel, Betten, Matratzen, Gartenmöbel
- Teppiche, textile Fußbodenbeläge sowie PVC- oder Vinylboden als Rollenware ohne Klebereste, Lampen, Spiegel, Bilderrahmen, Innenrollos, Bügelbretter, Federbetten
- Kinderwagen, sperriges Kinderspielzeug, sperrige Kunststoffbehälter, Regentonne
Zum Haushaltsschrott gehören:
- Gasherd, Grill, Wäscheständer, Metallregal, Eimer, Fahrradrahmen, Kochtöpfe, Schubkarre, Rasenmäher (ohne Benzin und Öl), Werkzeuge und Gartengeräte aus Metall
Zum Elektro- u. Elektronikschrott gehören:
- Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Elektroherde u. Backöfen, Mikrowellen
- Staubsauger, Kaffeemaschine, Toaster, Bügeleisen, Bohrmaschine, elektrische Rasenmäher, Nähmaschine, Haartrockner
- Computer, Monitore, Laptop, Notebooks, Drucker, Faxgeräte, Telefone
- Fernseher, Radio, Videorekorder, Videokamera, Musikinstrumente
Laut Elektrogesetz müssen alle alten Elektrogeräte einer getrennten Sammlung zugeführt werden. Das gilt für alle Geräte von der Waschmaschine über den PC bis hin zum Rasierapparat. Viele Elektrogeräte bestehen aus mehr als 1000 verschiedenen Substanzen. Neben wertvollen Rohstoffen wie Kupfer oder Aluminium sind dies auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber oder bestimmte Flammschutzmittel. Die getrennte Sammlung der Altgeräte ermöglicht eine gezielte Aufbereitung vor der Entsorgung und Rückgewinnung von Wertstoffen.
Hinweis zum Umgang mit Batterien und Akkus: Batterien und Akkus sind Bestandteil vieler Elektrogeräte. Entnehmen Sie diese bitte vor Abgabe des Altgerätes und geben diese im Handel (GRS- Batteriesammelboxen) oder am Schadstoffmobil ab.
Bereitgestellte Gegenstände, die nicht im Rahmen der Sperrmüllsammlung eingesammelt wurden, sind unverzüglich zurückzunehmen.
Nicht zum Sperrmüll gehören
Abfälle jeglicher Art in Tüten, Säcken und Kartons verpackt
- Bau- und Renovierungsabfälle: z.B. Steine, Ziegel, Holz, Holzgebälk, Bauabfälle, Türen und Türrahmen, Fenster- und Fensterrahmen, Deckentäfelung, Styropor-Platten, Paneele, Klick-Vinyl, Laminat und Parkett, Dusch- und Badewannen, Duschabtrennung, Wasch- und WC-Becken, Dachrinnen, Zäune und Pergola,Teichfolien und -wannen, Tierställe, Gartenhäuschen,Tapeten, Abdeckfolien
- Autoteile, Motorräder, Mopeds, Autowracks, Reifen
- Heizkessel, Heizkörper, Öltanks, leere Ölbehälter
- Hausmüll, Geschirr, Alttextilien, Schuhe, Wertstoffe
- Schadstoffhaltige Abfälle
- kompostierbare Abfälle
Bereitgestellte Gegenstände, die nicht im Rahmen der Sperrmüllsammlung eingesammelt wurden, sind unverzüglich zurückzunehmen.
Hinweise zur Bereitstellung
Sperrmüll, Haushaltsschrott, Elektro- und Elektronikschrott werden am gleichen Tag eingesammelt. Bitte stellen Sie die Abfälle zum mitgeteilten Abfuhrtag bis 06:00 Uhr, frühestens ab 18:00 Uhr am Vorabend des Abfuhrtages am Straßenrand der nächstgelegenen und mit einem Sammelfahrzeug befahrbaren öffentlichen Straße, getrennt voneinander bereit. Gegenstände, die in Auffahrten oder auf Grundstücken bereitgestellt werden, bleiben stehen.
Sonderregelung Sperrmüllcontainer (gebührenpflichtig)
Wenn es mal besonders schnell gehen muss oder für Haushaltsauflösungen und Umzüge bieten wir die Möglichkeit einer gebührenpflichtigen Sperrmüllentsorgung über Container an.
Die Gebühr für die Gestellung von Sperrmüllcontainern beträgt:
Containergröße |
Gebühr je Gestellung (2023) |
Gebühr je Gestellung (2024) |
≤ 10 m³ |
109,72 € |
115,22 € |
>10 m³ |
120,23 € |
125,58 € |
Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, setzen Sie sich hierzu bitte mit uns in Verbindung, Tel.03871 722 7005.