Garten- und Parkabfälle (Grünabfall)
Grünabfälle sind biologisch abbaubare pflanzliche Abfälle aus privaten Haushalten und Kleingärten.
Neben der Erfassung von Grünabfällen über die Biotonne können diese kostenpflichtig an den Wertstoffhöfen und Annahmestellen abgegeben werden.
Bitte beachten Sie!
- Zerkleinern Sie Baum-, Strauch- und Heckenschnitt soweit, dass dieser platzsparend in die bereitgestellten Container gegeben werden kann.
- Sorgen Sie dafür, dass keine Fremdstoffe, wie z.B. behandeltes Holz, Drähte, Kunststoffschnüre und –säcke mit entsorgt werden, da die Grünabfälle der Kompostierung zugeführt werden sollen.
- Legen Sie keine Abfälle neben den Sammelcontainern ab!
Auskunft zum Verbrennen von Gartenabfällen
Für das Land Mecklenburg-Vorpommern finden sich die Regelungen zur Verwertung, Entsorgung und das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in der Pflanzenabfalllandesverordnung.
Auf privat genutzten Gartengrundstücken angefallene pflanzliche Abfälle dürfen lediglich dann, im März und Oktober, verbrannt werden, wenn das Kompostieren mit anschließender Kompostverwertung, ein Einbringen in den Boden oder ein einfaches Liegenlassen auf dem Grundstück, auf dem diese angefallen sind oder eine Nutzung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern durch Satzung angebotene Entsorgungssysteme nicht möglich oder zumutbar ist.
Die Überwachung der Durchführung der Pflanzenabfalllandesverordnung obliegt dem Fachdienst Immissionsschutz/Abfall, SB Untere Abfallbehörde, Tel. 03871 722-6701/-6702.