Inhalt

Sortierhinweis

Zu den Grünabfällen gehören:

  • Baum-, Strauch- und Hecken-schnitt bis 15 cm Stammdurchmesser,

  • Rasenschnitt,

  • Pflanzliche Abfälle von Beeten u. Balkonkästen,

  • Laub

 

Nicht angenommen werden:

  • Altholz,

  • Heu und Stroh in großen Mengen,

  • Baumstümpfe, Wurzelwerk,

  • Baumstämme mit mehr als 15 cm Stammdurchmesser

Beachten Sie!

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Laub, welches auf öffentlichen Flächen (auch auf Gehwegen) anfällt und auf Grund von Ortssatzungen entsorgt werden muss, grundsätzlich nicht an den benannten Annahmestellen abgegeben bzw. in die Container entsorgt werden darf. Für die Einsammlung und Verwertung dieses Laubes sind die Gemeinden und Städte verantwortlich!