Informationsfreiheit
Nach dem Informationsfreiheitgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (IFG-MV) hat jede natürliche und juristische Person des Privatrechts grundsätzlich Anspruch auf freien Zugang zu allen bei einer Behörde vorhandenen Informationen. Die grundlegenden Voraussetzungen, unter denen derartige Informationen zugänglich gemacht werden sollen, sind im IFG-MV näher geregelt.
