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Fahrzeugbatterien

Starterbatterien für Kraftfahrzeuge können bei der Verkaufsstelle zurückgegeben werden. Gemäß § 10 Batteriegesetz gibt es eine Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Dieses Pfand ist dann zu zahlen, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufes der neuen Fahrzeugbatterie keine alte Fahrzeugbatterie zurückgibt. Das Pfand ist bei der Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zu erstatten.