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Achtung! Gewerbetreibende beachten bitte:

Für die Entsorgung von Kartonagen und Altpapier aus dem gewerblichen Bereich sind private Entsorgungsunternehmen zu beauftragen. Ausnahmen können nur dann gemacht werden, wenn sich die gewerblichen Altpapiermengen mit den  privathaushaltsüblichen Mengen vergleichen lassen und das Grundstück bzw. der Gewerbebetrieb an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist.