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Gebührenerläuterung

Abfallgebühren für Hausmüll und gewerbliche Siedlungsabfälle

Die Abfallgebühren werden in Abhängigkeit von der genutzten Behältergröße erhoben. Für die Entsorgung von Hausmüll und gewerblichen Siedlungsabfällen stehen Abfallsammelbehälter mit einem Volumen von 60 Liter, 80 Liter, 120 Liter, 240 Liter und 1.100 Liter zur Verfügung.


Die Gebühr setzt sich aus einer Behältergebühr und einer Entleerungsgebühr zusammen. Für die Behältergrößen 60-240 Liter werden unabhängig von Ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme 4 Mindestentleerungen pro Jahr festgesetzt.

Die Abfuhr der Hausmülltonne erfolgt grundsätzlich 14-täglich. In den Städten des Landkreises, jedoch nicht in den Ortsteilen dieser Städte, erfolgt die Entleerung der 240 Liter und 1.100 Liter Behälter wöchentlich. Unter Beachtung der von der Behältergröße abhängigen Mindestentleerungen entscheiden Sie selbst, wie oft Sie die Behälter zur Entleerung bereitstellen.

Für jedes bewohnte oder gewerblich genutzte Grundstück sind durch den Grundstückseigentümer Abfallbehälter anzumelden. Generell ist zwar auch die Anmeldung durch den Mieter möglich, hierzu ist immer auch die Angabe des Grundstückseigentümers als Gebührenschuldner (Empfänger des Gebührenbescheides) erforderlich. Auch Wochenendgrundstücke sind an die Abfallentsorgung anzuschließen. Setzen Sie sich hierzu bitte mit uns in Verbindung.

Die Wahl der Behältergröße ist unabhängig von der Personenzahl. Es muss aber sicher gestellt sein, dass die Behältergröße ausreicht, den regelmäßig im Haushalt bzw. auf dem Grundstück anfallenden Abfall entsorgen zu können. Der 60-Liter-Behälter sollte vorrangig von 1 bis 2-Personenhaushalten genutzt werden.

Hinweise zum Gebührenbescheid

Hinweise zum Gebührenbescheid

Nachdem Ihre Hausmülltonne aufgestellt wurde, erhält der Grundstückseigentümer als Gebührenschuldner einen vorläufigen Gebührenbescheid.  In diesem steht, welche Gebühren im laufenden Jahr für die Abfallentsorgung zu zahlen sind und wann die Zahlung fällig wird. Die Gebühr setzt sich aus einer Behältergebühr und einer Entleerungsgebühr zusammen. Für die Behältergrößen 60-240 Liter werden unabhängig von Ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme 4 Mindestentleerungen pro Jahr festgesetzt, die für die Vorauszahlung der Entleerungsgebühr zu Grunde gelegt werden.

Die Anzahl der im Erhebungszeitraum tatsächlich vorgenommenen Entleerungen wird über ein an den Abfallsammelbehältern und an den Sammelfahrzeugen installiertes Chipsystem ermittelt. In der Endabrechnung, die zu Beginn des Folgejahres erstellt wird, erfolgt dann die Verrechnung der über den Mindestentleerungen liegenden tatsächlichen Entleerungen. Die Entleerungsgebühr errechnet sich somit aus den tatsächlichen Entleerungen bzw. aus den Mindestentleerungen.

Für die Nutzung der Biotonne wird eine Jahresgebühr in Abhängigkeit von der gewählten Behältergröße erhoben.

Die Abfallgebühr dient zur Deckung folgender Leistung

Behältergebühr
Mit der Behältergebühr finanziert der Abfallwirtschaftsbetrieb die Entsorgung von Sperrmüll und Haushaltsschrott, Papier, Pappe und Kartonagen (PPK), schadstoffhaltigen Abfällen (Schadstoffmobil), kompostierbaren Grünabfällen und Weihnachtsbäumen sowie das Einsammeln und Transportieren von Elektro- und Elektronikgeräten.
Auch der notwendige Verwaltungsaufwand sowie die Kosten für Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit werden von der Behältergebühr abgedeckt.

Entleerungsgebühr
Die Entleerungsgebühr je Behälter setzt sich zusammen aus den Kosten für das Einsammeln, Befördern und die Beseitigung von Hausmüll und gewerblichen Siedlungsabfällen sowie für die Behälterverwaltung.

Jahresgebühr für Bioabfallentsorgung
Die Jahresgebühr dient zur Deckung der Entsorgung von Bioabfällen und der Behälterbewirtschaftung.